Ultra-Fans fehlen in Bergamo: BVB-Kritik an Behörden
BERGAMO (dpa-AFX) - Borussia Dortmund (Borussia Dortmund Aktie) hat polizeiliche Maßnahmen gegen Fans aus der Ultra-Szene vor dem Playoff-Rückspiel in der Champions League bei Atalanta Bergamo als "unverhältnismäßig" kritisiert. "Bei aller Nachvollziehbarkeit einer sicherheitsorientierten Risikobewertung eines Fußballspiels ist Borussia Dortmund über die Reichweite und Dimension der ergriffenen polizeilichen Maßnahmen mehr als überrascht", teilte der Verein mit.
Der BVB habe Kenntnis davon erhalten, "dass einigen BVB-Fans die Ausreise nach Italien verweigert wurde". Andere Anhänger des Tabellenzweiten der Fußball-Bundesliga seien in ihren Unterkünften in Italien von der Polizei aufgesucht worden. Die aktive Fanszene der Dortmunder habe sich deswegen dafür entschieden, der Partie am Mittwoch (18.45 Uhr/DAZN) fernzubleiben.
BVB wurde nicht informiert
"In dieser Form und Intensität hat es derartige Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Auswärtsspielen von Borussia Dortmund bislang nicht gegeben", hieß es vom Verein. Detailliertere Hintergründe zu den stattgefundenen Maßnahmen vonseiten der Behörden seien dem Club derzeit nicht bekannt. Man sei darüber im Vorfeld auch nicht informiert worden.
Der Verein versuche, "nähere Informationen zu den Hintergründen und zur Rechtsgrundlage der Maßnahmen zu erhalten, die für den Club in keiner Weise nachvollziehbar sind". Der BVB bedauere ausdrücklich, "dass ein Teil seiner Fans das Auswärtsspiel in Bergamo durch dieses zweifelhafte Verhalten der Behörden nicht im Stadion verfolgen kann."/edo/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.