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Kaum verändert im Vergleich zu der Schlussnotierung vom Vortag zeigt sich aktuell der Kurs der Aktie von Bilfinger. An der Kurstafel steht derzeit lediglich ein Minus von 0,08 Prozent. Das entspricht einer Verbilligung um 0,1 Euro. Das Papier kostet gegenwärtig 122,70 Euro. Zieht man den MDAX (MDAX ) als Benchmark hinzu, dann liegt das Wertpapier von Bilfinger unbenommen der geringen Veränderung vorn. Der MDAX kommt mit einem Punktestand von 31.507 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,10 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Der heutige Kurs von Bilfinger ist nicht der höchste in der Börsengeschichte des Papiers. Genau 1,50 Euro mehr wert war das Wertpapier am 4. Februar 2026.
Die Bilfinger SE erbringt Industriedienstleistungen für Kunden aus der Prozessindustrie vor allem in Europa, Nordamerika und dem Nahen Osten. Das Unternehmen bietet Engineering-, Projekt-, Instandhaltungs-, Turnaround-, Rotating Equipment-, Inspektions-, Isolierungs-, Gerüstbau-, Korrosionsschutz-, Mechanik-, Elektro-, Instrumentierungs-, Kontroll- und Digitaldienstleistungen an. Darüber hinaus bietet es Dienstleistungen für den Neubau und die Stilllegung von Kernkraftwerken und die Behandlung radioaktiver Abfälle an.
| Bilfinger | Carillion | China Communications Construction | Hochtief | Morgan Sindall Group plc | Obrascon Huarte Lain SA | |
| Kurs | 122,70 | - | - € | 359,00 € | 58,00 € | 0,3605 € |
| Performance | 0,08 | 0,00% | 0,00% | -1,75% | -0,85% | +0,98% |
| Marktkap. | 4,61 Mrd. € | - | - | 27,0 Mrd. € | 2,71 Mrd. € | 314 Mio. € |
Die Bilfinger-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Deutsche Bank Research hat das Kursziel für Bilfinger von 120 auf 130 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Analyst Michael Kuhn rechnet mit einem soliden Ende eines starken Jahres, wie er in seinem am Freitag vorliegenden Ausblick auf den Bericht des Industriedienstleisters Anfang März schrieb.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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