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ROUNDUP: Berentzen geht gegen Spezi-Urteil in Berufung - Streit mit Paulaner

MÜNCHEN/HASELÜNNE (dpa-AFX) - Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es in die zweite Runde. Nachdem das Landgericht München dem niedersächsischen Getränkehersteller vergangene Woche das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische verboten hat, geht Berentzen nun in Berufung. Das Oberlandesgericht München bestätigte deren Eingang. Zuvor hatte ein Sprecher des vor allem für Spirituosen bekannten Herstellers den Schritt angekündigt. Die Urteilsbegründung habe in Niedersachsen Kopfschütteln hervorgerufen.

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Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil als "lebensfremd". Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern "auch bei sehr erfahrenen AnwältInnen und ExpertInnen im Markenrecht" für ungläubige Seufzer gesorgt.

"Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und Gänge des Lebensmitteleinzelhandels streift", schreibt Schwegmann und zählt Produktkategorien auf, bei denen es in seinen Augen auch ähnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen Schokomüslipackungen.

Es geht nicht um Verwechslungsgefahr

Das Landgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu ähnlich sind. Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre.

Im Urteil, gegen das Berentzen nun Berufung eingelegt hat, hatte das Gericht den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design verboten und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht. Zudem müsste Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Durch die Berufung wird das Urteil nun aber zunächst nicht rechtskräftig.

Die Tapete half in erster Instanz nichts

Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begründet - dieser würde aufgeweicht, wenn man gegen ähnlich gestaltete Produkte nicht vorgehe. Schadenersatz stehe nicht im Vordergrund.

In der ersten Instanz hatte Berentzen erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Und betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden sei. Vor Gericht hatte diese Anekdote allerdings nicht verfangen. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz dazu steht./ruc/DP/men

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