dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 566

Baywa vor turbulenter Hauptversammlung

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Vorstand und Aufsichtsrat der Baywa (BayWa Aktie) steht heute eine turbulente Hauptversammlung bevor: Nach einem Milliardenverlust im vergangenen Jahr und dem Austausch von Vorstandschef und Finanzvorstand werden voraussichtlich etliche Aktionäre ihrem Ärger Luft machen. Auf Fragen und Kritik einstellen müssen sich auch Aufsichtsräte, die über Jahre die am Ende gescheiterte internationale Expansion des Münchner Mischkonzerns mittrugen. Zu den langjährigen Unternehmensaufsehern zählen unter anderem Bauernpräsident Joachim Rukwied und die CSU-Politikerin Monika Hohlmeier.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
BayWa AG vink. NA 2,56 € BayWa AG vink. NA Chart +1,79%
Zugehörige Wertpapiere:

Hauptgeschäftsfeld der Baywa ist der Agrarhandel - unter den Aktionären des aus der Genossenschaftsbewegung hervorgegangenen Unternehmens sind viele Landwirte. Die Baywa war im Sommer 2024 in finanzielle Schieflage geraten, eine drohende Zahlungsunfähigkeit wurde durch Finanzspritzen der beiden Hauptaktionäre und der kreditgebenden Banken abgewendet. Schlussendlich meldete die 1923 gegründete Baywa für das vergangene Jahr 1,6 Milliarden Euro Verlust.

Abgesehen von schlechten Geschäften waren dafür auch hohe Abschreibungen auf Buchwerte in der Bilanz verantwortlich. Der erst im Frühjahr 2023 angetretene Vorstandschef Marcus Pöllinger und der langjährige Finanzvorstand Andreas Helber hatten das Unternehmen schon Monate vor Veröffentlichung der Bilanz verlassen - beziehungsweise verlassen müssen./cho/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend