Landgericht Köln verhängt Versäumnisurteil gegen Bayer wegen unzureichend belegter Netto-Null-Aussagen

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
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Das LG Köln verurteilte Bayer wegen Greenwashings. Die DUH setzte sich mit einer Klage durch, da Bayer unkonkrete Klimaziele für 2050 warb.

Das Landgericht Köln hat gegen die Bayer AG ein Versäumnisurteil auf Unterlassung verbrauchertäuschender Aussagen zum Klimaschutz erlassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte erfolgreich gegen das Versprechen des Konzerns, bis 2050 „Netto-Null-Emissionen“ zu erreichen, da konkrete Maßnahmen zur Umsetzung fehlten. Die DUH wirft Bayer Greenwashing vor und fordert transparente, evidenzbasierte Klimaschutzmaßnahmen anstelle von vagen Zukunftsversprechen.

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