dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 610

Bayer erhält weitere Zulassung für Krebsmedikament Nubeqa in USA

BERLIN (dpa-AFX) - Bayer (Bayer Aktie) darf sein Prostatakrebs-Medikament Nubeqa in den USA zur Behandlung einer weiteren Patientengruppe verkaufen. Die US-Arzneimittelbehörde FDA habe Nubeqa in Kombination mit einer Hormontherapie (ADT) zur Behandlung von Patienten mit metastasiertem hormonsensitiven Prostatakrebs (mHSPC) zugelassen, teilte der Pharma- und Agrarchemiekonzern am Dienstagabend mit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Bayer AG 26,08 € Bayer AG Chart +0,15%
Zugehörige Wertpapiere:

Damit ist Nubeqa plus ADT in den Vereinigten Staaten nun zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mHSPC sowohl in Kombination mit als auch ohne Chemotherapie zugelassen. Zudem dürfen Patienten mit nicht-metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (nmCRPC) behandelt werden, bei denen ein hohes Risiko für Metastasen besteht.

Nubeqa zählt zu den noch recht neuen Medikamenten, mit denen Bayer wegbrechende Erlöse mit dem Milliarden-Kassenschlager Xarelto zumindest kompensieren will. Das Geschäft mit dem Blutgerinnungshemmer steht wegen des Auslaufens von Patenten stark unter Druck.

So fielen sie Xarelto-Erlöse 2024 um knapp 15 Prozent auf knapp 3,5 Milliarden Euro. Der Nubeqa-Umsatz stieg hingegen im selben Zeitraum um 75 Prozent auf etwas mehr als 1,5 Milliarden Euro./mis/tav/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend