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EQS-Stimmrechte: ATOSS Software SE (deutsch)

ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE

ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

04.05.2026 / 15:03 CET/CEST

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -

ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, Grünwald, hat uns am 4. Mai 2026 gemäß

§33 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an

der ATOSS Software SE am 1. Mai 2026 die Schwelle von 20% überschritten hat

und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 23,89758% (das entspricht

3.801.214 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teilte die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG uns gemäß

§ 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

Der Erwerb von Stimmrechten an der ATOSS Software SE erfolgte durch Einlage

der Aktien in die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG als 100%

Tochtergesellschaft der bisherigen Aktionärin AOB Invest GmbH.

a. AOB Portfolio One GmbH & Co. KG verfolgt mit diesem Erwerb weder

strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick

auf die ATOSS Software SE.

b. Es besteht keine Absicht seitens der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG,

innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS

Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG übernimmt das satzungsmäßige Recht

der AOB Invest GmbH, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden und

strebt darüber hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE an.

d. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung

der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf

das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die

Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG hat die Stimmrechte an der ATOSS

Software SE unentgeltlich im Wege der Einlage durch ihre alleinige

Kommanditistin, die AOB Invest GmbH, erworben.

Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der ATOSS Software SE wurden von

der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG daher direkt weder Fremd- noch

Eigenmittel aufgewendet.


04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=2611b971-47a9-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de


Sprache: Deutsch

Unternehmen: ATOSS Software SE

Rosenheimer Str. 141 h

81671 München

Deutschland

Internet: www.atoss.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service


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