Verbraucherschützer: Plattformen verstoßen gegen EU-Recht

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 561
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
- pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Populäre Online-Plattformen machen es Nutzern in der Regel zu schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Das zeigt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bei der fünf Online-Marktplätze (AliExpress, Amazon , Shein, Temu, Zalando (Zalando Aktie) ) und fünf Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube) untersucht wurden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer verstoßen die Plattformen damit gegen geltendes europäisches Recht.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Der Digital Services Act (DSA) regelt, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen. Die Untersuchung ergab, dass die Plattformen zwar Meldewege für illegale Inhalte anbieten, etwa Werbung für betrügerische Fakeshops. Diese seien jedoch immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs und Intransparenz.

"Plattformen stellen erhebliche Hürden in den Weg"

Wenn Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen diese Inhalte melden wollten, müssten sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen, beklagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Das muss sich ändern. Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen."

Im Detail störten sich die Verbraucherschützer daran, dass die Meldewege in vielen Fällen schwer zugänglich und nicht immer nutzerfreundlich gestaltet seien. "Lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben erschwerten die Meldungen. Teilweise kamen vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht an."

Werte aus dem Artikel:
Amazon Aktie 230,32 $ +1,46%
Meta Platforms Aktie 549,30 $ +1,18%
Zalando Aktie 24,92 € -6,32%

Pop sagte, illegale Inhalte hätten auf Online-Plattformen nichts zu suchen. "Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen." Plattformen müssten die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen - oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen.

DSA in den transatlantischen Beziehungen umstritten

Das Europäische Digitalgesetz DSA gehört zu den Konfliktfeldern zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Die Regierung von Präsident Donald Trump wirft der EU vor, mit dem DSA vor allem Zensurmaßnahmen umzusetzen. Die US-Regierung wertet DSA-Bußgelder als Kampfansage. Im vergangenen Dezember hatte die EU-Kommission auf Basis des DSA das erste Bußgeld gegen X (ehemals Twitter) in Höhe von 120 Millionen Euro ausgesprochen. Gegen Facebook und Instagram aus dem Meta -Konzern laufen die Verfahren noch, ebenso beim chinesischen Online-Händler AliExpress./chd/DP/nas


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB18JG6 , DE000NB57Z70 , DE000NB590N6 , DE000NB6LCZ8 , DE000NB6ULC9 , DE000NB6YQK3 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend