Auch auf Staatenebene reichten Verbände demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair
EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein
Der Dachverband verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dürfe für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bislang nicht geregelt.
Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzuführen: So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna./nkl/DP/stw
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