| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – 1. Zwischenmeldung adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 09.02.2026 / 18:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat am 2. Februar 2026 durch eine Mitteilung gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufs (der "Aktienrückkauf") bekannt gegeben.
Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen wie folgt:
Die Gesamtzahl der bis zum 6. Februar 2026 im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworbenen Aktien beträgt 736,646.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.adidas-group.com/de/investoren/aktie/aktienruckkauf abrufbar.
adidas AG Der Vorstand [1] Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen. 09.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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| Unternehmen: | adidas AG |
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