Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 144

Ripple verzichtet auf Berufung – Prozess steht vor dem Abschluss

Ripple verzichtet auf eine Verringerung der Strafzahlung von 125 Millionen US-Dollar. Damit könnte der seit fünf Jahren laufende Prozess zu einem Ende kommen.
  • Einer der bedeutendsten Gerichtsprozesse der Krypto-Geschichte könnte kurz vor dem Abschluss stehen. Wie Ripple-CEO Brad Garlinghouse am gestrigen Nachmittag, dem 27. Juni, auf der Plattform X schreibt, lässt das Unternehmen seinen Berufungsantrag fallen.
  • “Ripple zieht seine Anschlussberufung zurück, und die SEC wird voraussichtlich ihre Berufung ebenfalls zurückziehen, wie sie bereits angekündigt hat. Wir schließen dieses Kapitel ein für alle Mal ab und konzentrieren uns auf das Wesentliche – den Aufbau des Internet of Value”, heißt es vonseiten des Ripple CEO.
  • Damit akzeptiert Ripple im Prinzip die Strafe in Höhe von 125 Millionen US-Dollar, die das Gericht dem Unternehmen wegen des unerlaubten Verkaufs von Wertpapieren auferlegt.
  • Zuvor hatten sich beide Streitparteien auf einen Vergleich geeinigt, der die Strafzahlung von 125 Millionen US-Dollar auf 50 Millionen US-Dollar herabsetzen sollte. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.
  • Für den Gerichtsprozess könnte das den Durchbruch darstellen. Zahlt Ripple wie angekündigt die Strafe, wäre der Gerichtsprozess damit abgeschlossen. Das wäre ein Meilenstein.
  • XRP reagiert positiv auf die Nachricht und notiert 4,6 Prozent im Plus.

Quelle

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
XRP/EUR 1,74633 XRP/EUR (Ripple / Euro) Chart -0,06%
Zugehörige Wertpapiere:


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend