Genesis fordert 2,2 Milliarden US-Dollar von DCG und Barry Silbert
Neue Gerichtsdokumente enthüllen: Genesis war schon vor dem Terra-Crash insolvent. DCG und Insidern drohen Klagen in Milliardenhöhe.
Das Genesis Litigation Oversight Committee hat neue Klagen gegen die Muttergesellschaft Digital Currency Group, den CEO Barry Silbert und andere Führungskräfte eingereicht. Das zeigen neue Gerichtsunterlagen.
Ziel der Kläger ist es, Gelder in Milliardenhöhe zurückzuerhalten, die dem Unternehmen im Jahr 2022 fälschlicherweise entzogen worden sein sollen. Beide Klagen beschuldigen DCG und Silbert demnach eines unangemessenen Geschäftsgebarens im Umgang mit der Tochtergesellschaft und ihren Geldern im Vorfeld des Konkurses.
Silbert wird konkret “Betrug und Eigengeschäfte” vorgeworfen. Die Kläger behaupten zudem, dass Silbert und seine Partner die finanzielle Stabilität des Krypto-Kreditgebers gegenüber Kunden falsch dargestellt haben, um sich selbst, DCG und Grayscale Investments zu bereichern.
Genesis versucht nun, mindestens 2,2 Milliarden US-Dollar in Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen zurückzufordern, die an die Gläubiger verteilt werden sollen.
In einer separaten Klage vom Montag wird behauptet, dass DCG, Silbert und andere Insider betrügerische Fiat- und Krypto-Transfers im Wert von über einer Milliarde US-Dollar von Genesis vorgenommen haben.
Zudem habe DCG die Übertragungen veranlasst, als Genesis aufgrund eines durch den Zusammenbruch von Terra-Luna ausgelösten branchenweiten Abschwungs einer “existenziellen Bedrohung” ausgesetzt war.
Die Klage legt nun offen, dass das Unternehmen schon vor dem Zusammenbruch des Krypto-Marktes 2022 in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Demnach hatte Genesis bereits Ende 2021 14 Milliarden Dollar an ausstehenden Krediten und war technisch zahlungsunfähig.
“Im November 2021 informierte der externe Berater Oliver Wyman DCG und andere Insider darüber, dass Genesis ernsthaften Risiken ausgesetzt war, die nicht tragbar waren, aber es wurde nichts unternommen, um diese Risiken anzugehen”, heißt es demnach in der Klageschrift.
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