dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 1196

Zurückweisungen: Wien pocht auf Einhaltung von EU-Recht

WIEN (dpa-AFX) - Angesichts verschärfter Maßnahmen zur Eindämmung der Migration an den deutschen Grenzen pocht Österreichs Innenministerium auf die Einhaltung des EU-Rechts. Zugleich vermied das vom konservativen Gerhard Karner (ÖVP) geführte Ministerium aber offene Kritik an Deutschland und betonte, man verfolge gemeinsame Ziele in der Asylpolitik. "Österreich begrüßt generell die Bestrebungen Deutschlands im Kampf gegen die Schleppermafia und illegale Migration", hieß es.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Das Palmenhaus in Wien.
Quelle: - pixabay.com:

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, dass die Bundespolizei künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückweisen kann - ausgenommen verletzliche Gruppen wie Schwangere oder Kinder.

Weiter hieß es aus dem Innenministerium, Österreich setze auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der deutschen Regierung. Karner habe dazu mit Dobrindt bereits telefoniert.

Gleichzeitig betonte das österreichische Innenministerium: "Wir gehen davon aus, dass sich deutsche Behörden bei allen Maßnahmen, die gesetzt werden, an die europäische Rechtsordnung hält." In der Vergangenheit hatte das Ministerium erklärt, dass Menschen, die einen Asylantrag stellen, nach geltendem EU-Recht nicht formlos an der Grenze abgewiesen werden dürfen.

Die frühere Ankündigung aus Wien, dass Österreich deshalb keine von Deutschland zurückgewiesenen Menschen übernehmen werde, wurde am Donnerstag nicht explizit wiederholt./al/DP/mis

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend