PEKING/PJÖNGJANG (dpa-AFX) - Kurz vor seinem Besuch in Nordkorea sprach Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping von "neuen Entwicklungschancen" für die zwei Nachbarländer. China und Nordkorea sollten zudem gemeinsam das internationale System mit den Vereinten Nationen im Zentrum sowie die auf dem Völkerrecht beruhende internationale Ordnung verteidigen, schrieb Xi in einem Beitrag für die nordkoreanische Parteizeitung "Rodong Sinmun". Zugleich wendet sich Xi gegen "Hegemonismus und Machtpolitik" - Formulierungen, mit denen Peking häufig auf die USA zielt, ohne sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu nennen.
Der chinesische Staatschef sollte an diesem Montag zu einem zweitägigen Staatsbesuch nach Nordkorea reisen. Es ist sein erster Besuch in dem Nachbarland seit rund sieben Jahren. In der Vergangenheit haben sich die zwei Staatschefs bereits sechsmal getroffen. Nach Angaben Pekings sollte Xi bei seinem Besuch mit Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un über die bilateralen Beziehungen und Fragen von gemeinsamem Interesse sprechen.
Nordkorea erteilt nuklearer Abrüstung eine Absage
Am Vortag von Xis Staatsbesuch hatte Nordkorea erneut diplomatischen Bemühungen für eine nukleare Abrüstung Nordkoreas eine klare Absage erteilt. So bezeichnete Kim Yo Jong, die politisch einflussreiche Schwester von Machthaber Kim Jong Un, Nordkoreas Status als Nuklearwaffenstaat als "unumkehrbare Realität - unabhängig davon, ob andere ihn anerkennen oder nicht".
China gilt als wichtigster politischer und wirtschaftlicher Partner Nordkoreas. Zudem ist die Volksrepublik Nordkoreas einziger formeller Bündnispartner auf Grundlage eines gegenseitigen Beistandsvertrags. Die beiden Staaten kämpften Seite an Seite während des Koreakriegs (1950-53)./DP/zb
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.