MÜNSTER (dpa-AFX) - Mit der grundsätzlichen Bedeutung von Teleshopping-Sendern im Fernsehen beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch (10.30 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung. Bei der Berufungsverhandlung muss das Gericht in Münster klären, ob der Kläger, der in Düsseldorf sitzende Sender QVC, in die sogenannte Public Value-Liste aufgenommen werden muss.
Für dich zusammengefasst:
Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt über Teleshopping-Sender.
Kläger ist der Sender QVC aus Düsseldorf.
NRW-Landesmedienanstalt wies Aufnahme in Public Value-Liste ab.
Wer aufgenommen wird, hat laut Medienstaatsvertrag das Recht, auf den Benutzeroberflächen von Smart-TVs oder im Kabelfernsehen gut und schnell auffindbar zu sein. Laut Gesetz gilt das für die Sender, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten.
In NRW hat die zuständige Landesmedienanstalt dies für QVC und andere Anbieter von Teleshoppingkanälen bislang verneint. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf konnten sich die Sender ebenfalls nicht durchsetzen./lic/DP/men
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