MANNHEIM (dpa-AFX) - Sieben Kläger, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren, sind vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Sie hatten vor allem moniert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) unausgewogen berichte und sogenannte progressive (Progressive Aktie) und linke Positionen einseitig bevorzuge. Das ÖRR-Angebot sei vielfältig und für jeden etwas dabei, befand hingegen der VGH.
Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Konkret hatten sich die Kläger gegen Bescheide des SWR gewandt, die rückständige Beiträge einforderten.
Der VGH hatte erstmals auf Basis eines aufsehenerregenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über Klagen von Beitragszahlerinnen und
-zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das
Geld nicht mehr zahlen wollen. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen. Die Hürden dafür hatten die Leipziger Richter jedoch sehr hoch angesetzt./avg/DP/nas
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