Vereinfachte Vorschriften bei Bezahlung von Forschern
BERLIN (dpa-AFX) - Im internationalen Wettbewerb um Wissenschaftler sollen gemeinnützige Forschungseinrichtungen bei der Bezahlung ihrer Forscherinnen und Forscher mehr Freiheiten bekommen. Das sieht eine Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vor, die vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bundestag und Bundesrat müssen sich damit noch befassen.
Demnach sollen etwa industrienahe, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die Projektförderung aus öffentlichen Mitteln erhalten, ihre Beschäftigten künftig besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Nach Angaben der Bundesregierung sollen sie weniger Anträge auf Ausnahmen von diesem sogenannten Besserstellungsverbot stellen müssen.
Vereinfacht gesagt dürfen Einrichtungen, die mit Steuergeld gefördert werden, ihre Beschäftigten derzeit nicht besserstellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Das Besserstellungsverbot, zu dem es bereits Ausnahmeregelungen gibt, soll sicherstellen, dass öffentliche Fördermittel wirtschaftlich eingesetzt werden./jr/DP/jha
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