dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 662

UN: Israel erlaubt 100 Hilfsgüter-Lastwagen für Gaza

GENF (dpa-AFX) - Die Vereinten Nationen haben die Zusage von Israel, dass 100 weitere Lastwagen mit Hilfsgütern in den Gazastreifen fahren dürfen. Man hoffe, dass sie noch heute oder spätestens am Mittwoch abgefertigt werden, sagte der Sprecher des UN-Nothilfebüros OCHA in Genf, Jens Laerke.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Die israelische Flagge.
Quelle: - pixabay.com:

Nach fast drei Monaten Blockade hatte Israel am Montag die ersten neun Lastwagen genehmigt. Fünf davon seien bereits abgefertigt worden. Die Verteilung sollte heute beginnen, sagte der Sprecher. An Bord sei Babynahrung. "Dort gibt es Babys, die dies zum Überleben brauchen", sagte Laerke. "Wenn sie diese Nahrung nicht bekommen, sind sie in Lebensgefahr."

Während der Feuerpause Anfang des Jahres waren jeden Tag bis zu 600 Lastwagen mit Hilfsgütern über die Grenze in den Gazastreifen gefahren. Die nun erlaubte Menge sei ein Tropfen auf den heißen Stein, sagte UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher.

Warnung vor Hungersnot

Die UN und Hilfsorganisationen warnen vor einer Hungersnot in dem abgeriegelten Küstenstreifen; die Appelle an Israel wurden zuletzt immer vehementer. Seit Anfang März hatte Israel keine Hilfslieferungen mehr in das nach mehr als anderthalb Jahren Krieg großflächig zerstörte Gebiet gelassen.

Das Land wirft der islamistischen Hamas vor, die Hilfsgüter weiterzuverkaufen, um ihre Kämpfer und Waffen zu finanzieren. Die rund 2,2 Millionen Einwohner des Gazastreifens sind zum Überleben fast ausschließlich auf Hilfe von außen angewiesen./oe/DP/men

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend