dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 205

Umweltbundesamt: Soziales beachten beim Sondervermögen

BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder sollten die Mittel aus dem milliardenschweren Sondervermögen für Klimaschutz und Verkehr nach Ansicht des Umweltbundesamts (UBA) auch nach sozialen Gesichtspunkten verplanen. "Wir sehen an den Ergebnissen unserer Studie zum Umweltbewusstsein: 80 bis 90 Prozent der Menschen wünschen sich mehr Klimaschutz, aber 40 Prozent haben Sorge, dass sich dadurch ihre soziale und ökonomische Situation verschlechtert", sagte UBA-Präsident Dirk Messner der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Ideen für ein nachhaltiges Zusammenleben werden immer bedeutender (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:

Idee: Sozial gestaffelte Kaufprämie

Er plädiert unter anderem für sozial gestaffelte Kaufprämien für Elektroautos. Vor allem kleine und mittlere Elektroautos sollten gefördert werden, so Messner. "Wer weniger Einkommen hat, erhält einen höheren Zuschuss." Wie beim Bafög solle eine Einkommensobergrenze gelten. "Der Staat sollte nicht E-Autos für die Kinder wohlhabender Familien subventionieren."

Es brauche auch eine bessere Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, in der Nähe von Autobahnen, für Lkw auch über Nacht und Anschlüsse für Mehrfamilienhäuser. Außerdem müsse der öffentliche Nah- und Fernverkehr schneller ausgebaut werden.

Was das Sondervermögen ist

Das Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro jenseits der Schuldenbremse hatte der alte Bundestag noch mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedet. Davon sollen 100 Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds fließen, also in den Klimaschutz und in den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft. Zudem soll die Schuldenbremse gelockert werden für Verteidigungsausgaben./hrz/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend