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Umfrage: Kassen sollen standardmäßig für Abtreibungen zahlen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Krankenkassen sollten nach Ansicht der Mehrheit der wahlberechtigten Bürger zumindest einen Teil der Kosten für Abtreibungen standardmäßig übernehmen. Insgesamt 58 Prozent sprachen sich in einer YouGov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur dafür aus. 37 Prozent der Befragten sind dafür, dass die Kassen immer die vollen Kosten übernehmen, 21 Prozent befürworten eine Kostenübernahme bis zu einem gewissen Betrag. Frauen sind stärker für solche Regelungen (61 Prozent) als Männer (54).

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Für dich zusammengefasst:
  • 58 Prozent der wahlberechtigten Bürger sprechen sich für eine Kostenübernahme von Abtreibungen durch Krankenkassen aus.
  • Die schwarz-rote Bundesregierung plant, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen auszuweiten.
  • Abtreibungen sind in Deutschland innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn eine Beratung stattgefunden hat.
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Hinweis
Arbeit an einer Statistik (Symbolbild).
Quelle: - ©unsplash.com:

Rund ein Drittel der Befragten (31 Prozent) hält die geltende Regelung für ausreichend, wonach die Kassen nur in Ausnahmefällen für Schwangerschaftsabbrüche aufkommen, etwa wenn es sich um medizinische Notfälle handelt, eine Vergewaltigung vorliegt oder bei sehr geringem Einkommen. Die Kosten für eine Abtreibung können bei mehreren Hundert Euro liegen.

Regierung will Kostenübernahme ausweiten

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen auszuweiten. Konkrete Pläne dazu liegen bisher nicht vor.

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. 57 Prozent finden in der Befragung diese Beratungspflicht (vollkommen oder eher) richtig. Auch nach einer Vergewaltigung oder wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen, sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen./jr/DP/jha

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