- Trump verlangt fünf Milliarden Dollar von JPMorgan.
- Die Bank schloss Konten des Präsidenten im Jahr 2021.
- Die Klage richtet sich auch gegen Bankchef Jamie Dimon.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Der vom US-Sender CNBC veröffentlichten Klage in Florida zufolge informierte die Bank Trump und mehrere seiner Firmen am 19. Februar 2021, dass ihre Konten in zwei Monaten geschlossen würden. Dadurch sei ihnen Schaden unter anderem dadurch entstanden, dass sie weniger lukrative Geschäftsbeziehungen mit anderen Finanzinstituten hätten eingehen müssen, heißt es. Trump und seine Firmen seien auch auf eine schwarze Liste in der Vermögensverwaltung gekommen.
Neben JPMorgan richtet sich die Klage auch gegen Bankchef Jamie Dimon persönlich. Trump hatte bereits zuvor gedroht, JP Morgan zu verklagen
- und auch die Bank of America (Bank of America Aktie)
eine Einzahlung von einer Milliarde Dollar abgelehnt habe.
Rechtliche Probleme nach Kapitol-Erstürmung
Trumps Anhänger waren am 6. Januar 2021 gewaltsam in das Parlamentsgebäude in Washington eingedrungen. Die Menge wollte verhindern, dass der US-Kongress den Wahlsieg von Joe Biden bei der Präsidentenwahl 2020 besiegelt. Trump hatte davor wochenlang ohne Belege behauptet, dass ihm der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden sei - und die Stimmung vor der Attacke mit einem Auftritt vor seinen Anhängern angeheizt. Nach dem Sturm auf das Kapitol verlor er auch die Präsenz auf großen Online-Plattformen, was ihn zu Klagen gegen Tech-Konzerne veranlasste.
Ermittlungen gegen Trump liefen nach seiner Wiederwahl im Herbst 2024 ins Leere. Direkt zu Beginn seiner zweiten Amtszeit begnadigte er sämtliche Beteiligte der Kapitol-Erstürmung. Er behauptet weiterhin, die Wahl sei manipuliert worden./so/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.