dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 271

Tödliche Schüsse: Ermittler aus Minnesota beklagen Behinderung ihrer Arbeit

MINNEAPOLIS (dpa-AFX) - Die Strafverfolgungsbehörde des US-Bundesstaates Minnesota kritisiert nach den tödlichen Schüssen auf eine Frau durch einen Beamten der US-Einwanderungsbehörde ICE eine Behinderung ihrer Ermittlungen. Die US-Staatsanwaltschaft habe entgegen vorheriger Absprachen am Mittwochnachmittag (Ortszeit) entschieden, dass ausschließlich die US-Bundespolizei FBI die Ermittlungen leiten solle, teilte der Leiter des Bureau of Criminal Apprehension (BCA) mit. Noch am Vormittag sei geplant gewesen, die Behörde des Bundesstaats in die Ermittlungen einzubeziehen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Nun ist die Behörde der Mitteilung zufolge informiert worden, dass sie "keinen Zugriff mehr auf für eine gründliche und unabhängige Untersuchung erforderlichen Fallunterlagen, Beweismitteln vom Tatort und Ermittlungsbefragungen" hat. Der Behördenleiter Drew Evans kritisierte: "Ohne vollständigen Zugang zu den gesammelten Beweismitteln, Zeugen und Informationen können wir die Ermittlungsstandards, die das Gesetz von Minnesota und die Öffentlichkeit fordern, nicht erfüllen."

US-Heimatschutzministerin Kristi Noem entgegnete bei einer Pressekonferenz, dass die Behörde nicht ausgeschlossen worden sei. Sie argumentierte, dass die lokalen Ermittler bei dieser Untersuchung nicht zuständig seien.

Die Ermittlungseinheit der BCA war nach eigenen Angaben 2020 geschaffen worden. Sie soll unabhängige und transparente Untersuchungen bei Gewaltanwendung durch Polizeibeamte gewährleisten können./ngu/DP/nas


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend