SPD-Wirtschaftsexperte Roloff bringt weitere Entlastungsmaßnahmen ins Spiel
BERLIN (dpa-AFX) - Der SPD-Wirtschaftsexperte Sebastian Roloff hält die gestoppte Entlastungsprämie für Beschäftigte weiter für sinnvoll, aber nicht ausreichend. Er glaube weiter, dass dies eine gute Möglichkeit wäre, aber nicht die einzige, sagte Roloff im Deutschlandfunk. Über weitere Maßnahmen zur Entlastung der Menschen angesichts der hohen Energiepreise müsse man sprechen, die geplante Prämie könne hier Teil einer Paketlösung sein. Als mögliche weitere Schritte zur Entlastung nannte Roloff eine erhöhte Pendlerpauschale für 2026, eine Senkung der Stromsteuer für alle oder Direktauszahlungen über die Kfz- oder Einkommensteuer.
Bei der Entlastungsprämie war vorgesehen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis 30. Juni 2027 freiwillig bis zu 1.000 Euro Entlastungsprämie zahlen können, die dann steuerfrei bleiben sollte. Unternehmen sollten die Zahlungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Der Bundesrat stoppte das Vorhaben, nur 4 von 16 Ländern stimmten zu.
Bundesregierung hat "Schiffbruch" erlitten
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sprach von einem "Schiffbruch", der in dieser Deutlichkeit nicht absehbar gewesen sei. Er bemängelte eine mangelnde Kommunikation im Vorfeld, auch von Länderseite. Man hätte zwischen den Beratungen der Koalitionsspitzen in der Villa Borsig und der Bundesratssitzung nochmal konkreter sprechen können "und nicht die Bundesregierung so auflaufen lassen".
Die Prämie ist aus Sicht von Roloff mit dem Veto der Länder noch nicht gestorben. Sie sei keine zentrale Maßnahme zur Entlastung, aber ein "nettes Angebot" für jene Unternehmen, die es leisten könnten, wohl wissend, dass dies nicht alle können./shy/DP/zb
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.