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SEC verschiebt Entscheidung zu tokenisierten Aktien

Die Prüfung tokenisierter Aktien durch die SEC dauert weiter an. Eine endgültige Entscheidung wurde bislang nicht getroffen.

Die US-Börsenaufsicht SEC verschiebt ihre geplante Ausnahmeregelung für tokenisierte Vermögenswerte. Darüber berichtet Bloomberg Law unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Eigentlich wollte die Behörde bereits einen ersten Entwurf für die “Ausnahmeregelung für Innovationen“ veröffentlichen, die als regulatorischer Testraum für tokenisierte Aktien dienen könnte. Der Vorschlag wurde laut dem Bericht intern bereits ausgearbeitet und geprüft.

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Hintergrund der Verzögerung sind offenbar Bedenken rund um Drittanbieter-Token. Dabei handelt es sich um tokenisierte Versionen von Aktien, die ohne Zustimmung oder Beteiligung der jeweiligen Unternehmen ausgegeben werden könnten. Mitarbeiter der SEC führten in den vergangenen Tagen Gespräche mit Börsenvertretern und Marktteilnehmern und werten derzeit deren Rückmeldungen aus.

SEC ringt um Regeln für tokenisierte Aktien

Mehrere ehemalige Aufsichtsbehörden sehen laut Bloomberg Law ein Problem darin, dass tokenisierte Vermögenswerte womöglich nicht dieselben Rechte wie klassische Wertpapiere garantieren. Dazu zählen etwa Dividendenzahlungen oder Stimmrechte. Offen bleibt bislang, wie Unternehmen diese Ansprüche erfüllen sollen, wenn die Token über Blockchain-Netzwerke frei gehandelt und übertragen werden.

Die Tokenisierung von Aktien verspricht einen Handel rund um die Uhr und schnellere Abwicklungen. Trotz der technischen Vorteile würden die Vermögenswerte weiterhin als Wertpapiere gelten und damit unter bestehende US-Regulierungen fallen.

Unternehmen wie Securitize, Ondo oder Superstate arbeiten bereits an Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere. Die Plattformen setzen auf registrierte Transferagenten, die offizielle Aktionärsregister führen sollen.

SEC-Kommissarin Hester Peirce äußerte sich zuletzt ebenfalls zurückhaltend. In einem Beitrag auf X erklärte sie, dass die geplante Innovationsbefreiung lediglich den Onchain-Handel tokenisierter Versionen bereits existierender NMS-Aktien ermöglichen soll, nicht jedoch den Handel mit Derivaten oder neuen Finanzprodukten.

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