- Nordkorea testete erneut zwei Arten von Marschflugkörpern.
- Die Raketen wurden angeblich von U-Booten gestartet.
- Nordkorea plant mehr Raketentests in naher Zukunft.
- Energiekrise als Kurstreiber:
Diese 5 Aktien könnten durchstarten (hier klicken)
Mit dem Test sollten laut KCNA die Einsatzbereitschaft der Unterwasser-Kampfsysteme überprüft, die Marine geschult und die Fähigkeit von Mitteln zur Kriegsabschreckung demonstriert werden. Nordkorea baute zuletzt seine Marine deutlich aus. Anfang September stellte das Land seinen zweiten modernen Zerstörer "Kang Kon" in den Dienst.
Weiterer Test binnen weniger Tage
Nordkorea hatte in den vergangenen Wochen immer wieder Raketentests durchgeführt. Jüngst hatte das Land nach eigenen Angaben am Montag eine taktische ballistische Rakete getestet. Japan und Südkorea sprachen von mehreren Geschossen, die demnach aus dem Gebiet um die Hauptstadt Pjöngjang abgefeuert wurden und rund 900 Kilometer in Richtung Japanisches Meer (koreanisch: Ostmeer) flogen.
Nordkorea ist es durch UN-Beschlüsse untersagt, ballistische Raketen jeglicher Reichweite zu starten. Abhängig von der Bauart können solche Geschosse auch mit einem Atomsprengkopf ausgerüstet werden.
Waffenschau zu Museumseröffnung
Zuletzt hatte Machthaber Kim Jong Un ein Museum für nationale Verteidigungsrevolution eingeweiht. Wie Fotos zeigten, war auch Kims Tochter mit dabei, die der südkoreanische Geheimdienst NIS für dessen politische Nachfolgerin hält und die zuletzt immer wieder bei offiziellen Terminen mit ihrem Vater auftrat.
Weitere Aufnahmen des Museums zeigten verschiedene dort ausgestellte Raketentypen. Laut Südkoreas amtlicher Nachrichtenagentur Yonhap befand sich darunter auch die "Hwasong 20"-Interkontinentalrakete, bei der davon ausgegangen wird, dass sie das US-Festland erreichen könnte./jon/DP/mis
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.