Aktuell ist der Status ukrainischer Flüchtlinge über die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz geregelt. Sie müssen daher kein Asylverfahren durchlaufen und haben einen vergleichsweise guten Zugang etwa zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Nach aktuellem Stand läuft dieser Status im März nächsten Jahres aus.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen.
Mitgliedstaaten sollen Rückkehr vorbereiten
Gleichzeitig empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die Rückkehr der Geflüchteten vorzubereiten. So sollen die Staaten etwa prüfen, ob andere Bleibeperspektiven bestehen, etwa in Form eines Arbeits- oder Studentenvisums. Zudem sollen Geflüchtete mehr Informationen über Rückkehrmöglichkeiten erhalten und ihre Heimat leichter besuchen können. Diese Empfehlungen wären auch bei Zustimmung der Mitgliedstaaten nicht bindend.
Der zuständige Kommissar Magnus Brunner kündigte an, einen EU-Sondergesandten für Ukrainer zu berufen. Wer diesen Posten antreten soll, war zunächst nicht bekannt. Zudem wies Brunner darauf hin, der temporäre Schutz könne im Fall einer stabilen Waffenruhe jederzeit beendet werden, also auch früher als 2027.
Bei der gemeinsamen Pressekonferenz ermutigte der ukrainische Vize-Ministerpräsident Oleksiy Chernyshov die Ukrainer, in ihre Heimat zurückzukehren, sobald die Bedingungen es zuließen. "Denn sie werden auf dem ukrainischen Arbeitsmarkt sehr gebraucht, um eine neue, starke Wirtschaft aufzubauen."/jcf/DP/stw
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