- Die EU stellt 760 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Mitgliedstaaten entscheiden über die Unterstützung.
- Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 28. Februar.
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Die Mitgliedstaaten beschließen selbst, ob und welche Unterstützung sie anbieten und verwalten diese. Angaben zu Deutschland lagen zunächst nicht vor.
Denkbar sind zwei Arten von Zahlungen für Fischer, Aquakulturerzeuger, Verarbeiter und Einzelhändler:
* finanzieller Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten infolge der derzeitigen Marktstörung, einschließlich zusätzlicher Kosten infolge des Anstiegs der Energiepreise;
* Lagerbeihilfen für Organisationen, die Erzeugnisse vorübergehend lagern, um die Marktpreise zu stabilisieren.
Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 28. Februar und für Ausgaben, die bis Ende 2026 getätigt werden. Bald sollen zudem zeitlich begrenzt staatliche Beihilfen möglich sein. Dies ist allerdings noch in der Abstimmung.
"Die Feindseligkeiten im Nahen Osten haben die Energie- und Rohstoffpreise in die Höhe getrieben, die Betriebskosten erheblich erhöht und die Gewinnspannen im gesamten Fischerei- und Aquakultursektor der EU gedrückt", teilte die Kommission zur Begründung mit. "Ein Teil der Fischereiflotte der Union hat den Betrieb aufgrund der geringeren Rentabilität bereits eingestellt." Vergleichbare Krisenhilfe gab es 2022 nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine./wea/DP/stw
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