ROUNDUP 2: Umstellung bei Heizungsförderung beschlossen - unmittelbare Folgen

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Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
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(Aktualisierung: mit Reaktion KfW)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Anpassungen bei der Heizungsförderung sorgen für unmittelbare Folgen. Neue Vorhaben für einen Heizungstausch können ab Mitternacht vorerst nicht beantragt werden. Vom 9. Juli bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, um "notwendige technische Anpassungen" bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Förderbedingungen sollen demnach am 21. Juli in Kraft treten. Ab diesem Tag könnten nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden.

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Hinweis

Das Ministerium teilte weiter mit, es gebe eine "Vertrauensschutzregelung". Antragsstellende mit einer gültigen, sogenannten Bestätigung zum Antrag oder einer sogenannten technischen Projektbeschreibung, die aber noch keinen Antrag gestellt hätten, könnten während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen.

Eine Sprecherin der KfW sagte: "Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun."

Für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es in den kommenden Jahren weniger Zuschuss vom Staat.

Auf der Homepage des Bundesverbands Wärmepumpe hieß es, die Bestätigung zum Antrag selbst sei kein gültiger Förderantrag. Kunden, denen bereits eine Bestätigung zum Antrag vorliege, wurde empfohlen, einen Antrag noch heute über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte am Dienstag erklärt: "Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer."

Ausschuss stimmt neuer Förderung zu

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

Neue Förderung

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung bis zu 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch betrug bis zu 21.000 Euro der sogenannten förderfähigen Kosten. Damit soll es schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro abwärtsgehen. Die Regierung begründet das auch mit Sparzwängen. Die Mittel kommen aus Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten Bundesförderung weiter umfassend finanziell unterstützen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Förderung werde sozial gerechter. "Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker." Die Förderung werde zielgerichteter eingesetzt und leiste zugleich einen Beitrag zu einer "soliden" Haushaltsführung.

Bei der Heizungsförderung gibt es künftig eine stärkere soziale Staffelung. Änderungen gibt es vor allem beim sogenannten Einkommensbonus.

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte: "Mit der Reform der Heizungsförderung gelingt es uns, Geld einzusparen und zugleich die positiven Wirkungen für Klimaschutz und moderne Heizungstechnologie zu erhalten."

Grüne: Vertrauen gebrochen

Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig kritisierte: "Weniger Mittel bedeuten weniger Förderung, weniger Investitionen und weniger Klimaschutz - mit fatalen Folgen für die Wärmewende. Besonders problematisch ist die entstehende Unsicherheit: Über Jahre wurde kommuniziert, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert ist. Dieses Vertrauen wird nun gebrochen."

Reform des Heizungsgesetz

Die Änderungen bei der Förderung kommen parallel zur geplanten Reform des bisherigen Heizungsgesetzes. Die schwarz-rote Koalition will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können

- Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil

CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen./hoe/DP/he



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