Reiche zeigt sich offen für Kompromisse bei Energiewende

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Stromleitung über einem Rapsfeld (Symbolbild).
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BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche signalisiert Kompromissbereitschaft bei ihren umstrittenen Plänen zur Energiewende-Reform. Die CDU-Politikerin sagte mit Blick auf ein geplantes "Netzpaket", sie sei offen für Vorschläge. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien brauche man aber eine räumliche Steuerung und das Signal, das man nicht risikolos ausbauen könne. Reiche warb für einen Energiekonsens. Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit "bedingen sich gegenseitig", sagte die Ministerin beim Kongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin.

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Reiche mahnte, bis zur Sommerpause müsse das Kabinett eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket auf den Weg bringen. Die bisherige beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die EU-Kommission gilt bis Ende 2026. Falls bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, könnten zwar laut BDEW gesetzlich geförderte Neuanlagen in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gefördert werden. Reiche sagte, man wolle eine Unterbrechung nicht riskieren.

Pläne zu Netzpaket

Die Ministerin bekräftigte die Notwendigkeit, den Zubau von Wind- und Solaranlagen besser an den hinterherhinkenden Netzausbau anzupassen. Teure "Abregelungen" von Anlagen sollen vermieden werden. Umstritten ist vor allem ein von Reiche angestrebter "Redispatchvorbehalt": Wenn bislang eine Überlastung der Stromnetze droht, müssen etwa die Leistungen von Windkraft- und Solaranlagen gedrosselt oder ganz abgeschaltet werden. Diese Eingriffe werden Redispatch genannt und kosten viel Geld, weil Betreibern Entschädigungen zustehen.

Reiche plant nun, dass neue Windräder oder Solaranlagen in überlasteten Netzgebieten nur errichtet werden dürfen, wenn sie für zehn Jahre auf Entschädigungen bei einer Abregelung verzichten. Dagegen gibt es breiten Protest.

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Reiche sagte, sie sei für andere Vorschläge offen. Sie nannte einen Mechanismus, bei dem Anlagenbetreiber einen Netzzugang erhalten, aber bis zu einer definierten Obergrenze entschädigungsfreie Abregelungen akzeptieren. Die Abschaltung von Anlagen mit Entschädigung dürfe nicht programmiert sein./hoe/DP/men


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