"Der Schrecken wirkt nach. Die langen Sekunden der tödlichen Fahrt durch die Fußgängerzone von Leipzig brennen sich den Betroffenen ein. (.) Für die Opfer macht es erst einmal keinen Unterschied, ob es sich um eine gezielte Tat von Terroristen handelt, die möglichst viele Menschen wahllos töten und verletzen wollen. Oder ob ein kranker Mensch, (.), mit seinem Fahrzeug in die Fußgängerzone einbiegt und Gas gibt. (.) Doch auch dann muss man Fragen stellen. Das gilt vor allem für das Gemeinwesen, für den Staat. Er ist für den Schutz der Bürger, für Sicherheit und Ordnung, für die Abwehr von Gefahren zuständig. Die zuständigen Stellen sind in der Pflicht, aus jedem Fall zu lernen und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Schwachstellen ausgebessert und Fehler behoben werden - damit sich so etwas nicht wiederholt."/DP/jha
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