Oldenburgische Landesbank AG: BaFin ordnet Umsetzung angemessener organisatorischer Maßnahmen zur Erteilung von Jahressteuerbescheinigungen an
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank AG angemessene organisatorische Maßnahmen ergreift, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jahressteuerbescheinigungen den Kundinnen und Kunden spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden (erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025). Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 hat das Institut mittlerweile abgearbeitet.
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