- BGH weist Rechtsbeschwerden von Anlegern zurück.
- Musterverfahren zu VW-Übernahme wurde rechtskräftig abgeschlossen.
- 40 Kläger haben keine Ansprüche auf Schadenersatz.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Hintergrund des Rechtsstreits war der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW
Kapitalmarkt-Mitteilungen nicht verwerflich
Die Kläger in dem Musterverfahren wollten vor Gericht unter anderem feststellen lassen, dass die Anlegerverluste durch falsche oder irreführende Kapitalmarktinformationen verursacht worden waren. Das Oberlandesgericht Celle kam vor vier Jahren aber zu dem Schluss, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE im Jahr 2008 zumindest nicht grob unrichtig und nicht verwerflich waren.
Der BGH bestätigt diese Einschätzung. Bis Oktober 2008 habe für die Porsche SE weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht bestanden, ihre Absichten über den Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen. Die erfolgten Mitteilungen seien aus der Sicht eines verständigen Anlegers auch nicht grob unrichtig, so der BGH. Das Oberlandesgericht sei außerdem zu Recht nicht von einem sittenwidrigen Verhalten der Porsche SE ausgegangen.
Porsche SE: Klagen sind abzuweisen
Laut Porsche hatten 40 Kläger - größtenteils US-amerikanische Hedgefonds - Schadenersatzansprüche in Höhe von 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht. "Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs steht nun fest, dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen sind und die Kläger der Ausgangsverfahren keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Porsche SE haben", teilte die Beteiligungsgesellschaft mit.
Die Entscheidung binde die Prozessgerichte in sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren, erklärte die Porsche SE weiter. "Auf Basis des aktuellen Sachstandes und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren abzuweisen."/jml/bch/DP/jha
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