Münchner Verwaltungsgericht setzt Mindestpreise für Plattformfahrdienste in fünf Eilbeschlüssen außer Vollzug
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Das Verwaltungsgericht München kippt die Mindestpreise für Fahrdienst-Plattformen wie Uber, da die städtische Allgemeinverfügung rechtswidrig sei.
Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt München festgelegten Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber vorläufig außer Kraft gesetzt. In fünf Eilbeschlüssen entschied das Gericht, dass die seit Juli geltende Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist. Grund dafür ist, dass die Preisvorgaben, die eine Orientierung am Taxitarif vorschrieben, auch für Bereiche außerhalb der städtischen Zuständigkeit galten und dieser Teil nicht abtrennbar ist.
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