- Rheinland-Pfalz setzt Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwasser aus.
- Die Ausnahme gilt bereits dieses Wochenende.
- Ausnahmeregelung läuft bis 30. September 2023.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut Ministerium für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.
Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. "Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume", erklärte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf.
Rheinland-Pfalz hat sich nach Angaben von Staatssekretär Wolf bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht./glb/DP/he
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