dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 84

London treibt Verstaatlichung von British Steel voran

LONDON (dpa-AFX) - Die vollständige Verstaatlichung des britischen Stahlkonzerns British Steel soll noch in dieser Woche vorangetrieben werden. Premierminister Keir Starmer kündigte am Montag ein entsprechendes Gesetz an. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Regierung die operative Kontrolle über das letzte Primärstahlwerk des Landes in Scunthorpe übernommen, um es vor der Schließung durch die chinesischen Eigentümer zu schützen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die Tower Bridge in London.
Quelle: - pixabay.com:

Die chinesische Stahlfirma Jingye hatte das Werk, bei dem rund 3.500 Menschen beschäftigt sind, Anfang 2020 aus der Insolvenz übernommen. Im vergangenen Jahr hatten hohe Verluste zu der Entscheidung für die Stilllegung der Hochöfen geführt. "Die Schließung des British-Steel-Werks hätte das Ende der britischen Primärstahlproduktion bedeutet", schrieb der britische "Guardian".

Kein Käufer für British Steel gefunden

Im vergangenen Jahr hatte die Regierung die Hoffnung geäußert, einen Käufer für British Steel zu finden. Das sei nicht gelungen, sagte Starmer nun. Voraussetzung für die Verstaatlichung ist, dass die Produktion wichtig für das Land ist oder strategischen Interessen dient.

Das Hochofenwerk in Scunthorpe ist das letzte im Vereinigten Königreich, das aus Eisenerz und Koks Primärstahl produzieren kann. Dieser ist - anders als die Stahlprodukte aus Elektrolichtbogenöfen, die Stahlschrott einschmelzen - für mehr industrielle Anwendungen geeignet, beispielsweise im Motorenbau, Bauwesen und in der Schifffahrt./mj/DP/mis

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend