- DLT fordert Überarbeitung des Kritis-Gesetzes.
- Gesetz soll auch kleinere Versorger einbeziehen.
- Stromausfall in Berlin betraf 45.000 Haushalte.
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Schutzpflicht soll auch für kleinere Versorger gelten
"Es hilft nichts, wenn nur besonders große Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen", sagt der Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Achim Brötel. Schließlich werde die Mehrheit der Menschen und Gewerbebetriebe in Deutschland von Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts von 500.000 Einwohnern lägen - vor allem im ländlichen Raum. Diese Sicherheitslücke müsse im noch laufenden parlamentarischen Verfahren geschlossen werden.
Ziel des Kritis-Dachgesetzes ist es, Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Außerdem sind die Betreiber aufgefordert, für mögliche Ausfälle vorzusorgen.
Sabotage kann Zehntausende treffen
Nach dem mutmaßlich linksextremistischen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke im Bezirk Steglitz-Zehlendorf am Samstagmorgen waren in Berlin zeitweise 45.000 Haushalte und 2.200 Betriebe ohne Strom. Es war nach Angaben des Netzbetreibers der längste Ausfall der Nachkriegsgeschichte in der Hauptstadt.
Der Deutsche Landkreistag ist der bundesweite Spitzenverband, der die Interessen der Landkreise vertritt, unter anderem gegenüber der Bundesregierung. Zu den Aufgaben der Landkreise gehört auch der Katastrophenschutz. DLT-Präsident Brötel sagt, der Stromausfall in Berlin habe gezeigt: "Schon ein einzelner, gezielter Angriff kann zehntausende Menschen treffen - und damit sehr schnell die Grenze dessen erreichen, was im Alltag noch beherrschbar ist."/abc/DP/jha
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