Landgericht Braunschweig weist Klage Angehöriger des Germanwings-Absturzes gegen Bund ab wegen vorrangiger Ansprüche

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Das Landgericht Braunschweig wies eine Klage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes ab. Ansprüche gegen Germanwings seien vorrangig.

Das Landgericht Braunschweig hat eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Kläger forderten bis zu 110.000 Euro und wollten prüfen, ob staatliche Aufsichtsstrukturen bei der Flugtauglichkeit des Co-Piloten versagt hatten. Das Gericht urteilte, dass Ansprüche gegen die Fluggesellschaft vorrangig seien und Amtshaftungsansprüche gegen den Staat ausscheiden. Eine Berufung wird geprüft.

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