Landgericht Braunschweig weist Amtshaftungsklage nach Germanwings-Absturz ab, verweist auf Montrealer Übereinkommen

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 129
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
- ©unsplash.com

Das LG Braunschweig wies die Klage von Germanwings-Opfer nach dem Absturz 2015 ab. Ansprüche seien gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen.

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Kläger forderten Schmerzensgeld aufgrund einer angeblich mangelhaften Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten. Das Gericht entschied jedoch, dass kein Anspruch aus Amtshaftung bestehe, da die Geschädigten gleichwertige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß dem Montrealer Übereinkommen geltend machen können.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Lufthansa Aktie 7,186 € -0,22%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB15PS4 , DE000NB2FS98 , DE000NB2L501 , DE000NB7EV73 , DE000NB7TWF9 , DE000NB7VEJ5 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren