Landgericht Braunschweig lehnt Schmerzensgeldklage 30 Hinterbliebener des Germanwings-Absturzes mit Ansprüchen bis zu 110.000 Euro ab

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Das LG Braunschweig wies die Klage von 30 Germanwings-Hinterbliebenen auf Schmerzensgeld gegen den Bund ab. Die Ansprüche richteten sich gegen den Staat.

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Kläger forderten bis zu 110.000 Euro pro Person und machten eine mangelhafte Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten geltend. Das Gericht verwies stattdessen darauf, dass entsprechende Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft gerichtet sein müssten.

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