Sachsen-Anhalt will als erstes Bundesland ein Krypto-Wertpapier ausgeben. Das hat das Finanzministerium in Magdeburg angekündigt. Bei dem geplanten Produkt handelt es sich nicht um eine Kryptowährung oder ein Bitcoin-Investment. Die Anleihe basiert auf einer klassischen Euro-Landesanleihe. Der Unterschied liegt ausschließlich in der technischen Abwicklung. Statt einer Papierurkunde wird das Wertpapier in einem elektronischen Register auf Blockchain-Basis geführt.
Finanzminister Michael Richter erklärte dazu: “Wir wollen die Chancen digitaler Technologien frühzeitig nutzen und praktische Erfahrungen mit modernen Emissions- und Registerprozessen sammeln.”
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett neue Meldepflichten für Krypto-Anbieter beschlossen. Diese müssen künftig einmal pro Jahr Steuerdaten ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Informationen werden anschließend automatisch mit Steuerbehörden anderer Länder ausgetauscht.
Ziel ist es, steuerlich relevante Krypto-Transaktionen für Behörden besser nachvollziehbar zu machen. Für Nutzer bedeutet das, dass Angaben zu bestimmten Krypto-Aktivitäten nicht mehr allein über die eigene Steuererklärung bei den Behörden landen können, sondern über regulierte Dienstleister gemeldet werden.
Was das konkret für Anleger bedeutet, lest ihr hier:
Das schwierige Marktumfeld macht nicht nur Krypto-Anlegern zu schaffen, sondern auch Unternehmen wie Grayscale. Der Krypto-Vermögensverwalter legte seine Pläne, an die Börse gehen zu wollen, vorerst auf Eis. Erst ab dem vierten Quartal wolle man sich mit dem Schritt wieder beschäftigen, heißt es.
Zu Jahresbeginn gaben mehrere große Krypto-Unternehmen ihr Debüt auf dem Parkett. Inzwischen hat sich die Stimmung allerdings deutlich getrübt: Schwache Handelsaktivitäten und enttäuschende Kursentwicklungen frisch gelisteter Firmen sorgten für Zurückhaltung.
Auch andere Krypto-Unternehmen schoben Börsenplänen erst einmal einen Riegel vor. So etwa die Kraken-Mutter Payward, den Wallet-Hersteller Ledger oder auch Ethereum-Entwickler Consensys.

Der XRP Ledger steht vor einem umfassenden Upgrade seines Automated-Market-Maker-Systems. Das erklärte die Foundation in einem Entwurf. Der Vorschlag sieht Änderungen daran vor, wie der Handel direkt auf der dezentralen Börse des XRP Ledgers abgewickelt wird. Künftig sollen Anbieter nicht mehr an ein einzelnes Modell gebunden sein, sondern je nach Marktumfeld zwischen unterschiedlichen Mechanismen wählen können. Dadurch soll die Preisbildung stabilisiert werden.
Für Nutzer könnte das vor allem eines bedeuten: geringere Handelskosten und weniger starke Preissprünge. Kapital könnte zudem effizienter eingesetzt werden, weil es gezielter dort eingesetzt werden kann, wo es gebraucht wird.
Wie es mit dem XRP-Kurs weitergeht, lest ihr hier: XRP-Kursanalyse: Können die Bullen den Absturz abwenden?
Seit Wochen mehrt sich die Kritik an der Ethereum Foundation. Die Organisation sei zu viel mit sich selbst beschäftigt und tue zu wenig für die Außenwahrnehmung der Kryptowährung. Dem stellte sich Anfang der Woche Vitalik Buterin. Er erklärte, die Ethereum Foundation solle weiterhin bewusst auf Neutralität setzen und nicht zum zentralen Machtzentrum des Netzwerks werden.
Der Fokus der Stiftung liege weiterhin auf Open-Source-Entwicklung, Cybersicherheit, Forschung und der langfristigen Dezentralisierung des Netzwerks, so der Ethereum-Mitgründer weiter. Dabei solle die Kryptowährung nicht in erster Linie mit anderen Blockchains um möglichst hohe Transaktionszahlen konkurrieren. Die Foundation verstehe sich vielmehr als Teil des Netzwerks und nicht als dessen zentrale Steuerungsinstanz.
Wer die Marktlage nutzen und günstig in Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets investieren will, findet in Bitpanda eine sichere Handelsplattform. Jetzt anmelden!
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.