- Beitrag für die Krankenversicherung steigt ab 6.375 Euro.
- Für die Rentenversicherung gelten 8.850 Euro ab 2024.
- Bundeskabinett beschloss die Anpassung der Grenzen.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr entlang der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortgeschrieben. Sie definieren, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.
Ausrichtung an Lohnanstieg im vergangenen Jahr
In der Krankenversicherung steigt die Grenze von aktuell 5.812,50 auf 6.375 Euro, bei der Rente von heute 8.450 auf 8.850 Euro. Wer also mehr als 5.812,50 Euro brutto verdient, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8.450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.
Das Ministerium verweist auf die gesetzliche Pflicht, die Werte fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu. So werde sichergestellt, dass sich die Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten, da auch Leistungen, wie die Rente jährlich insbesondere mit der Lohnentwicklung angepasst würden.
Beim Wert für die Krankenversicherung ist dieses Mal allerdings eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurückgeht. Dieses soll die Krankenkassen wegen ständig steigender Gesundheitsausgaben entlasten./jr/DP/nas
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