Die deutsche Flagge vor dem Bundestag.
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dpa-AFX  | 
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Kanzleramtschef Frei zu Richterwahl: Einigung im Bundestag nicht zwingend

BERLIN (dpa-AFX) - Kanzleramtschef Thorsten Frei setzt auf eine Lösung zwischen Union und SPD im Streit um die Besetzung von drei Stellen am Bundesverfassungsgericht, verweist aber auch auf eine mögliche Alternative. Frei erinnerte in der Sendung "Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard" auf Welt TV daran, dass der Bundesrat entscheiden könnte, wenn im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit für die Wahl eines Richters zustande komme. "Also es ist nicht so, dass wir sozusagen gefangen wären und zwingend eine Lösung im Bundestag bräuchten. Die streben wir zwar an, aber das ist nicht zwingend", betonte Frei.

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Der Kanzleramtschef äußerte zugleich die Zuversicht, dass es Union und SPD gelingen werde, die drei Richterstellen im Bundesverfassungsgericht zu besetzen. "Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden." Eine Sondersitzung des Bundestags im Sommer werde es dafür nicht brauchen. Frei betonte: "Klar ist, man muss sich aufeinander zubewegen. Und das bedeutet, dass man eben von Maximalpositionen runterkommen muss."

Union geht auf Vorschlag der Linken nicht ein

Frei lehnte auch die Forderung der Linken ab, ihr ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Richter am Bundesverfassungsrecht im Gegenzug dafür zuzugestehen, dass sie den Richter-Vorschlägen von Schwarz-Rot im Bundestag zu einer Zweidrittelmehrheit verhilft. Zu einem entsprechenden Angebot von Linken-Chef Jan van Aken sagte er: "Nein, das kann ich mir nicht vorstellen."

Die Wahl von drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht war am 11. Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund war der Widerstand innerhalb der Unionsfraktion gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Entgegen vorherigen Zusagen konnte die Fraktionsspitze der Koalitionspartnerin SPD die Zustimmung für Brosius-Gersdorf nicht mehr garantieren./shy/DP/stw

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