Perpetual Futures zählen zu den beliebtesten Produkten auf dem Krypto-Markt. Anders als klassische Futures haben sie kein festes Ablaufdatum und werden vor allem auf Plattformen wie Binance oder Hyperliquid gehandelt.
Bislang waren solche Produkte für Anleger in den USA weitgehend unzugänglich. Das könnte sich nun ändern. Michael Selig, Vorsitzender der US-Derivateaufsicht CFTC, hatte im vergangenen Monat erklärt, dass seine Behörde entsprechende Produkte in den Vereinigten Staaten zulassen wolle.
Kalshi wäre für diesen Schritt gut aufgestellt. Das Unternehmen verfügt bereits über mehrere Lizenzen der CFTC. Laut The Information erhielt die Plattform zuletzt zudem eine Zulassung, mit der sie auch Margin-Trading anbieten kann.
Der Vorstoß würde Kalshi noch näher an den Krypto-Sektor heranführen. Bislang ist die Plattform vor allem für Prognosemärkte bekannt, auf denen Nutzer auf politische Ereignisse, Wirtschaftsdaten oder andere reale Entwicklungen wetten können. Mit Perpetual Futures würde das Unternehmen nun in einen deutlich größeren und liquideren Markt vorstoßen.
Die Pläne kommen zu einem Zeitpunkt, an dem auch Wettbewerber ihre Produktpalette ausbauen. Der Markt für Prognosekontrakte, Event-Wetten und Krypto-Derivate wächst damit weiter zusammen. Einige Analysten erwarten, dass der Perps-Sektor zum Billionenmarkt werden könnte.
Dazu passt, dass mit Hyperliquid ein weiterer großer Player an der Schnittstelle von Derivatehandel und Event-Wetten arbeitet. Mit HIP-4 lotet das Protokoll derzeit den Einstieg in Prognosemärkte über sogenannte Outcome Token aus.

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.