Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen in diesem und den beiden kommenden Jahren mit jeweils bis zu 30 Prozent steuerlich abschreiben können. Geplant sind auch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Elektroautos.
Ab 2028 soll zudem die Körperschaftssteuer sinken. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll so von aktuell knapp 30 Prozent auf knapp 25 Prozent im Jahr 2032 reduziert werden. Darüber hinaus möchte die Koalition die steuerliche Forschungsförderung ausweiten und den Steuersatz für Gewinne senken, die nicht ausgeschüttet werden.
Mit zwei Reformen möchte die Koalition zudem ihren Kurswechsel in der Migrationspolitik vorantreiben. Das Kabinett will über eine Vorlage aus dem Bundesinnenministerium beraten, wonach Staaten künftig als sichere Herkunftsländer ausgewiesen werden können, auch ohne Zustimmung des Bundesrates. Das soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern.
Gestrichen werden soll zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt zur Seite gestellt bekommen. Diese Verpflichtung, die das Kabinett jetzt abschaffen will, war in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden./mxx/DP/stw
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