Zerstörte Gebäude im Gazastreifen
Quelle: - ©iStock:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 269

Hilfsgüter kommen wieder in den Gazastreifen

TEL AVIV (dpa-AFX) - Israel lässt nach einem Aussetzen der Hilfslieferung wieder humanitäre Güter in den Gazastreifen. Die politische Führung habe angeordnet, dass "humanitäre Hilfe weiterhin den Gazastreifen über den Übergang Kerem Schalom und weitere Übergänge erreicht", hieß es aus Sicherheitskreisen. Wie viele Übergänge tatsächlich wieder für Hilfslieferungen geöffnet sind, blieb offen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Am Sonntag hatte es aus Sicherheitskreisen noch geheißen, die Hilfslieferungen in den Gazastreifen seien wegen der "eklatanten Verletzung" der Waffenruhe-Vereinbarungen durch die islamistische Terrororganisation Hamas gestoppt worden.

Der israelischen Armee zufolge waren Soldaten am Sonntag im Süden des Gazastreifens unter anderem mit einer Panzerfaust angegriffen worden, zwei Soldaten wurden demnach getötet. Israel flog daraufhin die schwersten Luftangriffe seit Beginn der Waffenruhe am 10. Oktober. Dabei wurden Krankenhausangaben zufolge 44 Palästinenser getötet. Die Hamas dementiert die Vorwürfe und beteuert, sie stehe nicht hinter den Angriffen.

Aus israelischen Sicherheitskreisen hieß es zudem, der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten bleibe bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen.

Nach Inkrafttreten der Waffenruhe waren die Hilfslieferungen als Teil der Vereinbarung ausgeweitet worden, mit einem Ziel von 600 Lkw am Tag./cir/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend