dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 101

Grünen-Fraktionschefin fordert Korrektur an neuer Bundeswehrregel

BERLIN (dpa-AFX) - Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann fordert Korrekturen an der neuen Regel, dass sich Männer bis zum Alter von 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. "Der nun diskutierte Paragraf ist eine Regelung, die im beschlossenen Gesetz die Sinnhaftigkeit vermissen lässt und die Akzeptanz insgesamt gefährdet", sagte Haßelmann der Deutschen Presse-Agentur. "Verteidigungsminister (Boris) Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da."

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Bündnis 90/Die Grünen ist eine ökologisch-soziale politische Partei in Deutschland.
Quelle: - ©iStock:

Die Beratungen im Parlament seien überhastet gewesen, junge Menschen seien nicht ausreichend beteiligt worden, meinte die Grünen-Politikerin. Der "handwerklich schlechte Gesetzentwurf" sorge für mehr Bürokratie und weniger Akzeptanz und Wehrhaftigkeit. "Sie müssen jetzt diese Fehler schnellstmöglich korrigieren", forderte Haßelmann.

Mit dem sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt seit dem 1. Januar die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall. Allerdings hatte das Verteidigungsministerium erklärt: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."/vsr/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend