BERLIN (dpa-AFX) - Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Pflegereform würden aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion zulasten von Frauen gehen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Misbah Khan sprach von einer massiven Belastung. "Denn wer die Probleme in der Pflege auf die Familien verlagert, verlagert sie in erster Linie auf Frauen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Für dich zusammengefasst:
Die Grünen-Bundestagsfraktion kritisiert Pflegepläne.
Pflegereform könnte die Belastung für Frauen erhöhen.
Ministerin Warken plant finanzielle Einsparungen im Pflegebereich.
Khan fürchtet Scham und Überforderung bei Betroffenen
Khan warf Warken vor, eine "perfide Wette" einzugehen. "Wenn professionelle Pflege für immer mehr Menschen unbezahlbar wird, werden viele Betroffene trotz finanzieller Not aus Scham oder Überforderung keine staatliche Unterstützung beantragen, sondern die Pflege innerhalb der Familie organisieren. Die Folgen tragen dann vor allem Frauen, die bereits heute den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit leisten."
Die Reform drohe so traditionelle Rollenbilder zu verfestigen, erklärte Khan. "Wer Rentenansprüche für Pflegezeiten kürzt, sendet das fatale Signal, dass gesellschaftlich unverzichtbare Sorgearbeit zwar erwartet, aber immer weniger wertgeschätzt wird." Eine zukunftsfähige Pflegereform müsse stattdessen pflegende Angehörige spürbar entlasten und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken.
Was Warken plant
Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um Milliarden-Lücken zu decken und allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Für Heimbewohner sollen bei Entlastungszuschlägen, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, zeitliche Verschiebungen greifen. Der Pflegebeitrag für Kinderlose soll auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige./hrz/DP/zb
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