Gericht: Mehr als ein Handgepäck kostenlos erlaubt

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
- pexels.com

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Darf eine Fluggesellschaft die Anzahl der kostenlos erlaubten Handgepäckstücke festlegen, oder nicht? Im europaweiten Streit um die Zusatzkosten beim Handgepäck hat das Oberlandesgericht Hamm ein Versäumnisurteil gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling nach deren Einspruch aufrechterhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Umstritten ist, dass Fluggesellschaften für Handgepäck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, Zusatzkosten berechnen. Der 13. Senat des OLG hat nun in einem Einzelfall eine Regelung zu den Kosten für das Mitführen von Handgepäck beanstandet.

Nach Angaben eines OLG-Sprechers haben sich die Richter an der in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft festgeschriebenen Zahl der kostenlos mitführbaren Handgepäckstücke gestört. Die Beschränkung auf nur ein Gepäckstück innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße sei nicht plausibel begründet, so das Gericht. Da die Klausel schon aus diesem Grund nicht statthaft sei, müsse sich das Gericht nicht weiter zu den Maßen äußern.

Moderation: wirtschaft tv Chefanchor Sascha Oliver Martin

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