dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 262

Geplante Reform: Lieferketten-Regeln vor Vereinfachung

BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Koalition geht die geplante Entschärfung des sogenannten Lieferkettengesetzes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums wurde zur Stellungnahme an verschiedene Verbände und zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt und könnte nach dpa-Informationen am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Der Containerschiff-Hafen von Oakland (USA)
Quelle: - ©unsplash.com:

Berichtspflicht fällt weg

Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um, in dem sie sich darauf verständigt hatten, die im deutschen Lieferkettengesetz vorgesehene Berichtspflicht abzuschaffen. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

Hoher bürokratischer Aufwand

Beklagt werden hier Wettbewerbsnachteile und ein hoher bürokratischer Aufwand, der durch die geplante Neuregelung nun wegfallen soll. Wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht, werden die Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Millionen Euro entlastet.

Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es noch eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden./jr/DP/stw

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend