Der Risikoaufschlag gegenüber vergleichbaren deutschen Bundesanleihen liegt inzwischen bei 157 Basispunkten und nähert sich einem Niveau, das zuletzt während der europäischen Schuldenkrise 2011 erreicht wurde. Damals geriet vor allem Griechenland in eine schwere Finanzkrise und musste mit internationalen Hilfspaketen vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Heute liegt der hochverschuldete Mittelmeerstaat bei den zehnjährigen Staatsanleihen sogar 60 Basispunkte unter Frankreich. Dort ist man zwar noch weit entfernt von einer vergleichbaren Situation, allerdings zeigen die steigenden Finanzierungskosten, dass Anleger zunehmend an der Stabilität der französischen Staatsfinanzen zweifeln.
Read also: article #238822
Hintergrund ist vor allem die angespannte Haushaltslage mit einer Staatsverschuldung, die schon bald auf mehr als 120 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen könnte. Dazu kommt ein erhebliches Haushaltsdefizit, das selbst bei Umsetzung der geplanten Sparmaßnahmen bei mindestens fünf Prozent liegen dürfte.
Dass Bitcoin in solchen Situationen verstärkt auf sich aufmerksam machen kann, zeigte sich bereits bei der Bankenkrise in Zypern 2013. Damals mussten Bankkunden mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro einen Teil ihrer Einlagen zur Rettung des Finanzsystems abgeben. Außerdem blieben die Banken zehn Tage geschlossen und Kapitalverkehrskontrollen schränkten den Zugriff auf Ersparnisse ein, was Bitcoin einen unverhofften Anstieg bescherte.
Sollten die Probleme in Frankreich allerdings auf weitere europäische Banken übergreifen, könnten sich Investoren auch gezwungen sehen, Risiko-Assets wie Bitcoin zu verkaufen, um Verluste auszugleichen oder Liquidität zu beschaffen.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.